Zuschüsse

3.       Bildungsmaßnahmen

3.1      Mitarbeiterbildungsmaßnahmen

3.1.1      Zweck der Förderung

Die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Mitarbeitende soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, Bildungsmaßnahmen für Mitarbeitende auf örtlicher Ebene (Landkreis Kitzingen) durchzuführen.

3.1.2      Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.

3.1.3      Förderungsvoraussetzungen

  • Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 15 Jahre.
  • Tagesmaßnahmen: Das Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen.
  • Mehrtagesmaßnahmen: Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden pro Tag betragen.
  • Regelmäßige Treffen können nicht gefördert werden.

3.1.4      Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.1.5      Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.

Die Höchstförderung liegt bei 165,00 € pro Tag.

3.1.6      Besonderheiten zum Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.

 

3.2      Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen

3.2.1      Zweck der Förderung

Die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, Jugendbildungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene (Landkreis Kitzingen) durchzuführen.

3.2.2      Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1. genannten Gruppierungen.

3.2.3      Förderungsvoraussetzungen

  • Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 6 Jahre.
  • Das Höchstalter der Teilnehmenden beträgt 26 Jahre.
  • Tagesmaßnahmen: Das Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen.
  • Mehrtagesmaßnahmen: Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden pro Tag betragen.
  • Regelmäßige Gruppenstunden können nicht gefördert werden.

3.2.4      Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.2.5      Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 50 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.

Die Höchstförderung liegt bei 110,00 € pro Tag.

3.2.6      Besonderheiten zum Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.

 

3.3     Teilnahme ehrenamtlicher Mitarbeiter-/innen an Aus- und Weiterbildungen

3.3.1     Zweck der Förderung

Die Förderung soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden auf deren Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendarbeit ausreichend vorzubereiten. Die Förderung dient der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, in welchen die für Jugendarbeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, gesichert und vertieft werden.

3.3.2     Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1. genannten Gruppierungen.

3.3.3     Förderungsvoraussetzungen

  • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die ein öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit durchführt
  • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen die zur Erlangung oder Folgeausstellung der JuLeiCa anrechnungsfähig sind
  • Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 14 Jahre.
  • Ein schriftlicher Vorantrag muss sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden (Ausschreibung, Inhalte, Zielsetzung, Kosten etc.)

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:

  • Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorgangen, Gremien und Ausschüssen
  • Maßnahmen, die in überwiegendem Maße (mehr als 1/3 der Schulungsinhalte) dem spezifischen Verbandszweck dienen.

3.3.4     Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.3.5     Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.

Die Höchstförderung liegt bei 165,00 € pro Veranstaltung.

3.3.6      Besonderheiten zum Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.