Zuschüsse

3.         Bildungsmaßnahmen

3.1       Mitarbeiterbildungsmaßnahmen

3.1.1    Zweck der Förderung

Die Förderung von Mitarbeiter/innenbildungsmaßnahmen soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, Mitarbeiter/innenbildungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene durchzuführen.

3.1.2    Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.

3.1.3    Förderungsvoraussetzungen

Das Mindestalter der Teilnehmer/innen beträgt 15 Jahre. Die Maßnahme ist auch dann noch förderfähig, wenn 30 % oder weniger der Teilnehmenden (ohne Referenten/-innen) zum Zeitpunkt der Maßnahme 14 Jahre alt sind.

Tagesmaßnahmen: Das Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen.

Mehrtagesmaßnahmen: Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden pro Tag betragen.

Regelmäßige Treffen können nicht gefördert werden.

3.1.4    Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.1.5    Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.

Die Höchstförderung liegt bei 150,00 € pro Tag.

3.1.6    Besonderheiten zum Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.

 

3.2       Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen

3.2.1    Zweck der Förderung

Die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, Jugendbildungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene durchzuführen.

3.2.2    Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1. genannten Gruppierungen.

3.2.3    Förderungsvoraussetzungen

Das Mindestalter der Teilnehmer/innen beträgt 6 Jahre.

Das Höchstalter der Teilnehmer/innen beträgt 26 Jahre.

Tagesmaßnahmen: Das Programm muss mindestens 2 Stunden umfassen.

Mehrtagesmaßnahmen: Das inhaltliche Programm muss mindestens 6 Stunden pro Tag betragen.

Regelmäßige Gruppenstunden können nicht gefördert werden.

3.2.4    Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.2.5    Höhe der Förderung

Der Zuschuss beträgt höchstens 50 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.

Die Höchstförderung liegt bei 100,00 € pro Tag.

3.2.6    Besonderheiten zum Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.

 

3.3.1 Zweck der Förderung
Die Förderung soll alle unter 1.1 genannten Gruppierungen in die Lage versetzen, ihre
ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen auf deren Aufgaben und Tätigkeiten in der Jugendarbeit
ausreichend vorzubereiten. Die Förderung dient der Teilnahme an Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, in welchen die für Jugendarbeit notwendigen Fähigkeiten und
Kenntnisse vermittelt, gesichert und vertieft werden.


3.3.2 Zuschussempfänger
Antragsberechtigt sind die unter 1.1. genannten Gruppierungen.


3.3.3 Förderungsvoraussetzungen

- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die ein öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit durchführt
- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen die zur Erlangung oder Folgeausstellung der Juleica anrechnungsfähig sind
- Teilnehmer:innen die mindestens 14 Jahre alt sind
- Ein schriftlicher Vorantrag muss sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden
   (Ausschreibung, Inhalte, Zielsetzung, Kosten etc.)

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich bei:
- Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorgangen, Gremien und Ausschüssen
- Maßnahmen, die in überwiegendem Maße (mehr als 1/3 der Schulungsinhalte) dem
spezifischen Verbandszweck dienen.

3.3.4 Förderungsfähige Kosten
Die förderungsfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

3.3.5 Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt höchstens 70 % der in 1.4 aufgeführten Kosten.
Die Höchstförderung liegt bei 150,00 € pro Veranstaltung.

3.3.6 Besonderheiten zum Antragsverfahren
Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:
Der erwartete Zuschuss vom BJR/BezJR ist auf dem Formular zu vermerken. Bei einer Ablehnung durch den BJR/BezJR ist eine Förderung trotzdem möglich.

Der Ablehnungsbescheid des BJR/BezJR ist beizulegen.