Zuschüsse

2.         Freizeitmaßnahmen

2.1       Fahrten, Freizeiten, Kinder- und Jugenderholung

2.1.1    Zweck der Förderung

Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmer/innen ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Der Charakter einer Freizeit muss deutlich erkennbar sein, Arbeitseinheiten dürfen nicht im Vordergrund stehen. Freizeitmaßnahmen befähigen die jungen Menschen zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

2.1.2    Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.

2.1.3    Förderungsvoraussetzungen

  • Die Dauer der Maßnahme muss mindestens eine Übernachtung, jedoch höchstens 14 Übernachtungen betragen.
  • Der An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.
  • Die Teilnehmer/innen dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.
  • Die Teilnehmerzahl muss mindestens 4 betragen.
  • Je angefangene 6 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in förderfähig. Bei gemischten Gruppen ist mind. 1 weiblicher und 1 männlicher Betreuer notwendig.
  • Bei Selbstversorgung kann pro 20 Teilnehmer ein Helfer/in (Küche) zusätzlich bezuschusst werden.
  • Die Teilnehmer/innen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
  • Der Freizeitcharakter (jugendpflegerische Anteil der Aktivitäten) muss mehr als 50 % betragen (sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend, usw. sind nicht förderfähig).
  • Tageserholungsmaßnahmen, die den Charakter einer Freizeit erfüllen, aber keine Übernachtung beinhalten, werden entsprechend gefördert.

2.1.4    Umfang der Förderung

Die förderfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

Freizeitmaßnahmen, die den Förderungsvoraussetzungen entsprechen, werden mit 4,50 € je Tag und Teilnehmer/in gefördert. Betreuer, die die JuleiCa haben erhalten eine Förderung von 6,00 € pro Tag. Der Höchstförderbetrag liegt bei 40 % der Gesamtkosten. (Inkl. dem Zuschuss für die Teilnehmer/innen aus der Stadt und dem Landkreis Würzburg nach der Interkomm-Regelung.) 

2.1.5    Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Kurzer Bericht oder Stundenaufstellung (z. B. in Tabellenform).

Für die Förderung von JuLeiCa-Inhaber/innen muss eine Kopie der JuLeiCa (Vorderseite) eingereicht werden.

2.2       Förderung von Eintagesfahrten

2.2.1    Zweck der Förderung

Die im Kreisjugendring Kitzingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen mittels der Durchführung von Tagesmaßnahmen mit außergewöhnlichem Erlebnischarakter v. a. in der Stärkung des Verbandszusammenhaltes und in der Werbung neuer Mitglieder unterstützt werden.

2.2.2    Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.

2.2.3    Förderungsvoraussetzungen

Die Maßnahme findet an einem Kalendertag statt und dauert mindestens 7 Stunden.

Die Teilnehmer/innen dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.

Die Teilnehmerzahl muss mindestens 4 und darf maximal 100 betragen.

Je angefangene 6 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in förderfähig. Bei gemischten Gruppen ist mind. 1 weiblicher und 1 männlicher Betreuer notwendig.

Der Freizeitcharakter (jugendpflegerische Anteil der Aktivitäten) muss mehr als 50 % betragen (sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend, usw. sind nicht förderfähig).

2.2.4    Umfang der Förderung

Die förderfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.

Die Förderung beträgt 3,00 € je Teilnehmer/in. Betreuer, die die JuleiCa haben erhalten eine Förderung von 4,50 €. Der Höchstförderbetrag liegt bei 40 % der Gesamtkosten. (Inkl. dem Zuschuss für die Teilnehmer/innen aus der Stadt und dem Landkreis Würzburg nach der Interkomm-Regelung.)

2.2.5    Antragsverfahren

Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:

Kurzer Bericht oder Stundenaufstellung (z. B. in Tabellenform).

Für die Förderung von JuleiCa-Inhaber/innen muss eine Kopie der JuleiCa (Vorderseite) eingereicht werden.