Gebührenordnung für den Jugendzeltplatz Hutzelmühle

Gebührenordnung
(zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten)

Benutzungsgebühr für:

1. Gruppen aus dem Landkreis Kitzingen 5,00 € pro Person / Nacht
Kaution 50,00 € nach Eingang des Bestätigungsschreibens

2. sonstige Jugendgruppen 5,50 € pro Person / Nacht
Kaution 50,00 € nach Eingang des Bestätigungsschreibens

3. Mindestbelegung: 25 Teilnehmer pro Gruppe, die auch bei Minderbelegung in Rechnung gestellt werden

4. Gasgebühren: 3,50 € pro cbm

5. Lagerfeuerholz kann vom Zeltplatzwart gekauft werden und ist mit diesem sofort und direkt abzurechnen

6. Bei Stornierung der Buchung ist die Kaution gleich Ausfallgebühr

 

Alle freien Träger der Jugendhilfe sind auch zukünftig umsatzsteuerbefreit. Bei allen weiteren Organisationen müssen wir Umsatzsteuer (i. H. v. 19 %) erheben.

Grundlage ist die Benutzungsordnung für den Zeltplatz

in Geiselwind

Jugendzeltplatz Hutzelmühle