Aushang Cannabis Kinder- und Jugendeinrichtungen
Liebe Freundinnen und Freunde er Jugendarbeit,
hier findet ihr einen Aushang für die seit 01.04.2024 bestehende Regel zum Cannabiskonsum. Ich bitte euch, diesen entsprechend an allen notwendigen Einrichtungen bei euch vor Ort auszuhängen. Die Gesetzesbegründung hilft bei der Interpretation, was alles unter „Kinder- und Jugendeinrichtung“ fallen soll:
„Als Kinder- und Jugendeinrichtungen kommen insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagesbetreuungen (Hort) sowie Jugendzentren in Betracht.“ Da hier „insbesondere“ steht werden darunter wohl ebenfalls Zeltlagerplätze für Jugendliche sowie Jugendbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen fallen. Damit ist wohl der Großteil an Orten betroffen, an denen Freizeitmaßahmen stattfinden.
Solltet ihr Fragen haben, meldet euch dazu gerne bei uns.