Bezuschussung Hygieneartikel

Liebe Mitgliedsverbände,
liebe Vorsitzenden,
liebe Mitarbeiter der offenen Jugendtreffs,
mit dieser Benachrichtigung möchten wir euch informieren, dass ihr sowohl Masken, als auch Desinfektionsmittel und Selbsttests im Rahmen eurer Veranstaltungen als Verbrauchsmaterial abrechnen könnt.
Des Weiteren sind beispielsweise Desinfektionsspender, Desinfektionsständer etc. unter der Zuschussrichtlinie 4 (Arbeitsmaterial) zu bezuschussen.
Bitte gebt diese Information DRINGEND an eure Ortsgruppen weiter. Nur durch eure Mithilfe erreicht diese Information auch die antragsstellenden Gruppen.
Herzlichen Dank!