Umsatzsteuer

Liebe Freunde der Jugendarbeit,

ab 01.01.2023 sind wir als Kreisjugendring umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, dass wir auch bei unseren Dienstleistungen Umsatzsteuer erheben und abführen müssen. Besonders zwei Bereiche unserer Dienstleistungen sind hier betroffen: Verleih und Zeltplatz

Alle freien Träger der Jugendhilfe sind auch zukünftig umsatzsteuerbefreit.

Bei allen weiteren Organisationen müssen wir Umsatzsteuer (i. H. v. 19 %) erheben.

Beim Entleihen einer Hüpfburg von Letzteren erhöht sich außerdem die Ausleihgebühr um 10 €.