Zuschüsse

6.          Grundförderung Jugendverbände

6.1         Zweck der Förderung

Die auf Kreisebene tätigen Jugendorganisationen sollen durch die Grundförderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben.

6.2         Zuwendungsempfänger und Fördervoraussetzung

Antragsberechtigt sind in diesem Zuschusstitel ausschließlich Jugendorganisationen, die im Kreisjugendring Kitzingen ihr Vertretungsrecht wahrnehmen.

6.3         Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Ortschaften in denen der Jugendverband vertreten ist:    

bis 5 Ortschaften:                          100,00 €

ab 5 Ortschaften:                           150,00 €

ab 10 Ortschaften:                         250,00 €

ab 20 Ortschaften:                         500,00 €

ab 30 Ortschaften:                         750,00 €

6.4         Antragsverfahren

Die Zuschussanträge für die Grundförderung der Jugendverbände müssen bis zum 1. November jeden Jahres mit Auflistung, der im Landkreis tätigen Gruppen nach Ortschaften und Mitgliederstärke, beim Kreisjugendring Kitzingen eingereicht werden.