Gebührenordnung für den Jugendzeltplatz Hutzelmühle

Gebührenordnung
(zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten)

Benutzungsgebühr für:

1. Gruppen aus dem Landkreis Kitzingen 4,00 € pro Person / Nacht
Kaution 50,00 € nach Eingang des Bestätigungsschreibens

2. sonstige Jugendgruppen 4,50 € pro Person / Nacht
Kaution 50,00 € nach Eingang des Bestätigungsschreibens

Wichtig: Benutzung der Schlaftenne im Versorgerhaus sowie obere Blockhütte (z.B. zur Lagerung oder Leiterbesprechung) ist in der Platz-Benutzungsgebühr enthalten.

Mindestbelegung: 25 Teilnehmer pro Gruppe, die auch bei Minderbelegung in Rechnung gestellt werden

Zusatzkosten:

4. Gasgebühren: 1,70 € pro cbm
5. Lagerfeuerholz kann vom Zeltplatzwart gekauft werden und ist mit diesem sofort und direkt abzurechnen.

Bei Stornierung der Buchung ist die Kaution gleich Ausfallgebühr.

 

Aufgepasst - ab 01.01.2023 gelten nachfolgende Preise:

1. Gruppen aus dem Landkreis Kitzingen 5,00 € pro Person / Nacht
2. sonstige Jugendgruppen 5,50 € pro Person / Nacht

Gasgebühren: 3,50 € /cbm

Alle freien Träger der Jugendhilfe sind auch zukünftig umsatzsteuerbefreit.

Bei allen weiteren Organisationen müssen wir Umsatzsteuer (i. H. v. 19 %) erheben.

Grundlage ist die Benutzungsordnung für den Zeltplatz

in Geiselwind

Jugendzeltplatz Hutzelmühle