Verleih

Verleihbedingungen

  • Reservierungen sind erst ab 15. Januar für das laufende Jahr möglich.
  • Die Reservierung erfolgt schriftlich über die Geschäftsstelle.
  • Die schriftliche Reservierung sollte die Rechnungsadresse, sowie Kontaktdaten inkl. Mobilfunknummer enthalten

Die Abholung und Rückgabe erfolgt nur im Lagerraum.
Hindenburgring Nord, Toreinfahrt zum Parkplatz Landratsamt KT (am Deusterturm) [in Google Maps öffnen]

Die Abholung und Rückgabe findet immer nach Absprache mit dem Lagerwart statt.
Dieser wird sich nach der Reservierung mit Ihnen in Verbindung setzen!

Wichtig

  • Die Einhaltung des vereinbarten Abholungs-und Rückgabetermins ist unbedingt notwendig
  • Der Lagerraum ist außerhalb der vereinbarten Zeiten nicht besetzt! (nicht identisch mit der KJR-Geschäftsstelle oder der Wohnung des Lagerwarts)
  • Personen, die mit der Abholung bzw. Rückgabe von Verleihmaterial beauftragt werden, sind über den genauen Standort des Lagers zu unterrichten. Auf Pünktlichkeit ist zu achten

Alle freien Träger der Jugendhilfe sind auch zukünftig umsatzsteuerbefreit.

Bei allen weiteren Organisationen müssen wir Umsatzsteuer (i. H. v. 19 %) erheben.

Außerdem erhöht sich bei letzteren Ausleihgebühr von Hüpfburgen um 10 €.