Verleihbedingungen
- Reservierungen sind erst ab 15. Januar für das laufende Jahr möglich.
- Die Reservierung erfolgt schriftlich über die Geschäftsstelle.
- Die schriftliche Reservierung sollte die Rechnungsadresse, sowie Kontaktdaten inkl. Mobilfunknummer enthalten
Die Abholung und Rückgabe erfolgt nur im Lagerraum.
Hindenburgring Nord, Toreinfahrt zum Parkplatz Landratsamt KT (am Deusterturm) [in Google Maps öffnen]
Die Abholung und Rückgabe findet immer nach Absprache mit dem Lagerwart statt.
Dieser wird sich nach der Reservierung mit Ihnen in Verbindung setzen!
Wichtig
- Die Einhaltung des vereinbarten Abholungs-und Rückgabetermins ist unbedingt notwendig
- Der Lagerraum ist außerhalb der vereinbarten Zeiten nicht besetzt!
- (nicht identisch mit der KJR-Geschäftsstelle oder der Wohnung des Lagerwarts)
- Personen, die mit der Abholung bzw. Rückgabe von Verleihmaterial beauftragt werden, sind über den genauen Standort des Lagers zu unterrichten. Auf Pünktlichkeit ist zu achten
- Mitgliedsverbände im Kreisjugendring können für die Jugendarbeit mit Flüchtlingen alle Verleihgegenstände außer Boote, GoPro´s und den Bus kostenlos ausleihen.
Alle freien Träger der Jugendhilfe sind auch zukünftig umsatzsteuerbefreit.
Bei allen weiteren Organisationen müssen wir Umsatzsteuer (i. H. v. 19 %) erheben.
Außerdem erhöht sich bei letzteren Ausleihgebühr von Hüpfburgen um 10 €.