Zuschüsse
7. Besondere Maßnahmen
7.1 Zweck der Förderung
Besondere Maßnahmen der Jugendarbeit, sofern sie nicht die Zuschusstitel 2 und 3 betreffen.
7.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden besondere Maßnahmen der Jugendarbeit, die dem Zweck der Förderung entsprechen.
- Projektarbeit: z.B. Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung; im Bereich Umweltschutz; Bildungsarbeit für/mit arbeitslosen und/oder ausländischen Jugendlichen; Aktivitäten im Bereich Prävention.
- Kulturarbeit: z.B. im Bereich musisch-kulturelle Aktivitäten, Open-Air-Festival.
- andere besondere Maßnahmen: z.B. im Bereich internationale Jugendarbeit.
7.3 Fördervoraussetzungen
Für besondere Maßnahmen muss mindestens 6 Wochen vor der Durchführung ein formloser Vorantrag beim Kreisjugendring Kitzingen gestellt werden. Dem Vorantrag ist eine genaue Beschreibung der Maßnahme und ein Finanzierungsplan beizulegen. Außerdem ist die zu erwartende Teilnehmerzahl mit anzugeben.
7.4 Umfang der Förderung
Eine Förderung von besonderen Maßnahmen erfolgt nach Beschluss des Vorstandes. In der Regel sind es 10 %, in Ausnahmefällen bis zu 40 %, der angemessenen Gesamtkosten.
7.5 Antragsverfahren und Antragsfrist
Für besondere Maßnahmen muss 6 Wochen vor Durchführung ein Vorantrag gestellt werden. Dem Vorantrag ist eine Beschreibung der Maßnahme und ein Finanzierungsplan beizulegen. Bei Bewilligung der Maßnahme muss innerhalb von 6 Wochen nach der Maßnahme eine Abrechnung eingereicht werden.