Zuschüsse
2. Freizeitmaßnahmen
2.1 Fahrten, Freizeiten, Kinder- und Jugenderholung
2.1.1 Zweck der Förderung
Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmenden ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Der Charakter einer Freizeit muss deutlich erkennbar sein, Arbeitseinheiten dürfen nicht im Vordergrund stehen. Freizeitmaßnahmen befähigen die jungen Menschen zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.
2.1.2 Zuschussempfänger
Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.
2.1.3 Förderungsvoraussetzungen
Die Dauer der Maßnahme muss mindestens eine Übernachtung jedoch höchstens 14 Übernachtungen betragen.
Der An- und Abreisetag werden grundsätzlich als ein Tag gezählt.
Ausnahmen hier:
o Für den Auf- und Abbau kann unter Umständen insgesamt ein weiterer Tag für die Betreuenden abgerechnet werden.
o Beträgt die Veranstaltungsdauer am An- und Abreisetag mehr als 12 Stunden, können diese als einzelne Tage bezuschusst werden.
- Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.
- Die Anzahl der Teilnehmenden muss mindestens 4 betragen.
- Je angefangene 6 Teilnehmende ist eine betreuende Person förderfähig. Bei gemischten Gruppen ist mind. 1 weiblicher und 1 männlicher Betreuer notwendig.
- Bei Selbstversorgung kann pro 20 Teilnehmenden eine helfende Kraft für die Küche zusätzlich bezuschusst werden.
- Die Teilnehmende sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
- Der Freizeitcharakter (jugendpflegerische Anteil der Aktivitäten) muss mehr als 50 % betragen (sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend, usw. sind nicht förderfähig).
- Familienfreizeiten fallen nicht unter diesen Zuschusstitel und werden nicht bezuschusst
2.1.4 Umfang der Förderung
Die förderfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.
Freizeitmaßnahmen, die den Förderungsvoraussetzungen entsprechen, werden mit 5,00 € je Tag und Teilnehmenden gefördert. Betreuende, die die Jugendleitercard (JuLeiCa) haben erhalten eine Förderung von 7,00 € pro Tag. Der Höchstförderbetrag liegt bei 40 % der Gesamtkosten. (Inkl. dem Zuschuss für die Teilnehmenden nach der Interkomm-Regelung.)
2.1.5 Antragsverfahren
Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:
Für die Förderung von Betreuende mit JuLeiCa (ausgestellt im Landkreis Kitzingen) muss nur die JuLeiCa-Nummer auf der Teilnehmenden Liste hinterlegt werden.
Für Betreuende mit JuLeiCa (ausgestellt außerhalb des Landkreis Kitzingen) muss die JuLeiCa-Nummer auf der Teilnehmenden Liste hinterlegt und zusätzlich die Kopie der Vorderseite eingereicht werden.
2.2 Förderung von Eintagesfahrten
2.2.1 Zweck der Förderung
Die im Kreisjugendring Kitzingen zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen mittels der Durchführung von Tagesmaßnahmen mit außergewöhnlichem Erlebnischarakter v. a. in der Stärkung des Verbandszusammenhaltes und in der Werbung neuer Mitglieder unterstützt werden.
2.2.2 Zuschussempfänger
Antragsberechtigt sind die unter 1.1 genannten Gruppierungen.
2.2.3 Förderungsvoraussetzungen
- Die Maßnahme findet an einem Kalendertag statt und dauert mindestens 7 Stunden. Dabei soll das Verhältnis zwischen der Dauer der Aktivität und der Fahrzeit in angemessener Relation zueinanderstehen.
- Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.
- Die Anzahl der Teilnehmenden muss mindestens 4 betragen.
- Je angefangenen 6 Teilnehmenden ist eine betreuende Person förderfähig. Bei gemischten Gruppen ist mind. 1 weiblicher und 1 männlicher Betreuer notwendig.
- Der Freizeitcharakter (jugendpflegerische Anteil der Aktivitäten) muss mehr als 50 % betragen (sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend, usw. sind nicht förderfähig).
2.2.4 Umfang der Förderung
Die förderfähigen Kosten sind unter 1.4 genannt.
Die Förderung beträgt 3,50 € je Tag und Teilnehmenden.
Betreuende, die die JuLeiCa haben, erhalten eine Förderung von 5,00 € pro Tag.
Der Höchstförderbetrag liegt bei 40 % der Gesamtkosten. (Inkl. dem Zuschuss für die Teilnehmenden nach der Interkomm-Regelung.)
2.2.5 Antragsverfahren
Zusätzlich zu den unter 1.2 genannten Anlagen ist zu beachten:
Für die Förderung von Betreuende mit JuLeiCa (ausgestellt im Landkreis Kitzingen) muss nur die JuLeiCa-Nummer auf der Teilnehmenden Liste hinterlegt werden.
Für Betreuende mit JuLeiCa (ausgestellt außerhalb des Landkreis Kitzingen) muss die JuLeiCa-Nummer auf der Teilnehmenden Liste hinterlegt und zusätzlich die Kopie der Vorderseite eingereicht werden.